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Immobilien und Hausverwaltung Thomas Kiehn Schubertstr. 8, 66130 Saarbrücken, Tel.: 0681-875855, Fax: 0681-875877, immo-kiehn@t-online.de |
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Wichtigste Kundenvorteile
Hier der Leistungskatalog in dem die Aufgaben des Verwalters beschrieben sind.
Aufgaben
des Verwalters bei Mietverwaltung 1.
Auswahl von Mietern und Abschluß sowie Kündigung von Mietverträgen; 2.
Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungssmöglichkeiten; 3.
Durchführung des Mietinkassos der Grundmiete und der zulässigen
Umlagen; 4.
Festlegung und Führung der gesetzlich zulässigen Mietkautionen; 5.
Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und
Wasserkostenabrechnungen einschließlich Festlegung der Verteilerschlüssel nach
gesetzlich zulässigen Verfahren; 6.
Durchführung aller zur Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen; 7.
Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber den Mietern, allen
Behörden und Dienststellen, Banken und Sparkassen, Darlehensgebern,
Lieferanten, Handwerkern; 8.
Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern; 9.
Aufstellung und Durchsetzung der Gebrauchsregelungen Nutzungs- und
Hausordnungen; 10.
Abschluß, Kündigung und Wahrnehmung der Rechte und Pflichten von
Versicherungsverträgen für das Objekt; 11.
Einstellung, Entlassung von Hausmeistern und Hilfskräften sowie Überwachung
der Tätigkeit dieser Kräfte; 12.
Bestellung von Geräten und Verbrauchsgütern, die für die Ordnungsgemäße
Bewirtschaftung und die Ausstattung der Hausmeister und Hilfskräfte
erforderlich sind; 13.
Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung
des Mietobjektes notwendig sind; 14.
Erteilung von Prozßvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich
aus dem Miet-, und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie Räumungsklage und schließlich
für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers in Zusammenhang mit der
Verwaltung des Vertragsobjektes. Zuziehung von Anwälten nach Absprache mit dem
Auftraggeber; 15.
Anlegen und laufende Führung ordnungsgemäßer Hausabrechnung ( einschl.
kaufmännischer Belegsammlung ) ·
gegenüber dem
Hauseigentümer, ·
gegenüber den
Mietern; 16.
Pünktliche Zahlung aller Öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der
wiederkehrenden Leistungen. Ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten-
und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung
notwendiger Ausgaben; 17.
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger
Reparaturmaßnahmen. Im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer. Zuziehung
technischer Berater; 18.
Abnahme der ausgeführten Leistungen und Lieferungen sowie die Prüfung
der entsprechenden Rechnungen; 19.
Abschluß von Wartungsverträgen sowie Überprüfung der vertragsgemäß
damit zu erbringenden Leistungen; 20.Aufstellung
periodischer Instandhaltungspläne unter Beiziehung technischer Berater in
Absprache mit dem Auftraggeber; |
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